Keine weitere Verzögerung für eine Bebauung in der Ochsenau
SPD-Fraktion stellt Dringlichkeitsantrag
Bereits im Juli 2017 stellte die SPD-Fraktion einen ersten Antrag, dass für das für Wohnbebauung vorgesehene 20 Hektar große Grundstück in der Ochsenau ein Bebauungsplan aufgestellt wird, damit nach Auslaufen der 20-jährigen Bindung im Dezember 2017 zügig mit einer Bebauung begonnen werden kann. Auch die Verwaltung schloss sich dieser Meinung an und schlug in der Vormerkung vor, für das Haushaltsjahr 2018 Planungsmittel für die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zu beantragen und nach Vorliegen einer endgültigen Entscheidung über das sog. Grüne Zentrum die konzeptionelle Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens zu tätigen.
Mit der Begründung, dass die frühzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes angeblich in den Vertrag eingreifen und Rückzahlungsforderungen auf die Stadt zukommen könnten, wurde unser Antrag mehrheitlich abgelehnt und erste Verzögerungen ausgelöst, obwohl die Verwaltung diese Bedenken eindeutig ausräumte.
Stadtrat Gerd Steinberger zeigt sich nicht erfreut über die neuen Entwicklungen: „Nun, da die Entscheidung für das Grüne Zentrum gefallen ist, hätte zügig ein Wettbewerbsverfahren eingeleitet und durchgeführt werden können. Jetzt wird mit neuer Verzögerungstaktik auf einem über 20 Jahre hinweg brach liegendem Grundstück eine nochmalige naturschutzfachliche Untersuchung für mindestens 2 Jahre gefordert, wo die Stadt Landshut und vor allem die Bürgerinnen und Bürger nach Wohnraum lechzen, und zwar in allen Stadtteilen und vor allen Dingen nach bezahlbarem Wohnraum.“ Der Wettbewerb wie auch das Aufstellungsverfahren nehmen ohnehin viele Monate in Anspruch und dabei würden auch immer relevante naturschutzfachliche Aspekte untersucht und berücksichtigt. Diese dem Aufstellungsverfahren vorzuschalten sei angesichts des Landshuter Wohnungsmarktes unverantwortlich.
Fraktionsvorsitzende Anja König macht noch einmal deutlich: „Ein solch großes bereits vor 20 Jahren für eine Wohnbebauung vorgesehene städtische Grundstück nicht zügig zu nutzen wäre eine fatale Entscheidung. Zumal das zu bebauende Grundstück nur ein fünfzehntel des Areals ausmacht und 280 Hektar nach wie vor Naturschutzgebiet bleiben.“ Deshalb habe die SPD-Fraktion nun einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem sie fordere, dass von einer weiteren vorgeschalteten naturschutzfachlichen Untersuchung abgesehen und unverzüglich die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit vorgeschaltetem Wettbewerb eingeleitet wird.