SPD-Fraktion im Gespräch mit Lebenshilfe

Martinsschule nicht um jeden Preis verkaufen

Am Dienstagabend informierten sich die SPD-StadträtInnen in der Fraktionssitzung bei Dr. Hannelore Omari über die weiteren Vorhaben der Lebenshilfe. Dabei stand die Martinsschule im Vordergrund, da am Freitag im Plenum eine Grundsatzentscheidung darüber getroffen werden soll, ob das Areal veräußert wird oder nicht.

Fraktionsvorsitzende Anja König begrüßte die Geschäftsführerin der Lebenshilfe Frau Dr. Hannelore Omari in der Fraktionssitzung. Diese berichtete zu Beginn darüber, dass die Lebenshilfe das Grundstück, auf dem derzeit noch die Turnhalle und das Hausmeisterhaus der Schule stehen, mit ihrem Vorkaufsrecht erwerben und einen Anbau an das bereits genutzte Gebäude mit mehreren Büroräumen für ihre Beratungstätigkeit und die Verwaltungskräfte realisieren wollen. Bedauerlich sei bei der ganzen öffentlichen Diskussion um die Martinsschule gewesen, dass dabei nie erwähnt wurde, dass dieses Grundstück aus den möglichen Planungen herausfällt, denn durch das notariell eingetragene Vorkaufsrecht, werde die Lebenshilfe nun endlich die schon lange geplante Erweiterung in der Spiegelgasse endlich umsetzen können. „Darüber sind wir natürlich sehr froh, denn wir brauchen diesen Anbau dringend, um ein gutes Arbeitsklima für unsere Angestellten zu schaffen und den Platzmangel abzubauen.“, schloss Dr. Omari ihre Ausführungen. Die Mitglieder der SPD-Fraktion begrüßen das Vorhaben der Lebenshilfe und sind froh darüber, dass an diesem Vorkaufsrecht nicht gerüttelt werden kann. Anschließend kam eine rege Diskussion zum Areal der Martinsschule auf. Fraktionsvorsitzende Anja König erklärte: „Eigentlich darf die Stadt ein solches Filetstück in der Innenstadt nicht veräußern, aber eines ist auch klar: das Geld für eine Sanierung oder einen Umbau hat die Stadt nicht.“ Auch die anderen Fraktionsmitglieder schlossen sich dieser Meinung an: „Eine Weitergabe dieses Areals über Erbbaurecht sollte favorisiert werden und wenn dies nicht möglich ist, dann muss über den Kaufvertrag eindeutig ein Rückkaufsrecht durch die Stadt und zwar über Gutachterkosten geregelt werden. Damit hätten wir in der Zukunft die Möglichkeit das Grundstück doch wieder in den Besitz der Stadt zu bringen.“, betonte Stadtrat Gerd Steinberger. Dann müsse sich natürlich auch im Anschluss mit der Art der Nutzung beschäftigt werden und ein Realisierungswettbewerb stattfinden, denn es dürfe an dieser sensiblen Stelle nicht um den Meistbietenden und höchstmögliche Gewinne gehen, sondern vielmehr darum, dass die Nutzung einen Mehrwert für die Stadt und die Bevölkerung bringe.

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